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   VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89   

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VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89 (https://dejure.org/2023,30119)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05.06.2023 - B 8 K 22.89 (https://dejure.org/2023,30119)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - B 8 K 22.89 (https://dejure.org/2023,30119)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 88; GG Art. 3 Abs. 1; BayVwVfG Art. 25
    Auslegung des Anfechtungsantrags als Versagungsgegenklage bei nicht anwaltlich vertretener Klägerin, für Beurteilung der Sach- und Rechtslage entscheidender Zeitpunkt im Subventionsrecht, Ermessen der Bewilligungsstelle hinsichtlich der Gestaltung des ...

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Gesetzesfrei gewährte Fördermittel haben ihre Legitimationsgrundlage in der jeweiligen Haushaltsordnung in Verbindung mit dem jeweils geltenden - als Gesetz beschlossenen - Haushaltsplan, in welchem Einzelplan, Kapitel und Titel die konkret bezeichneten Zuwendungen ausgewiesen sind (vgl. BVerwG, B.v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 - NVwZ 1998, 273/273; U.v. 27.03.1992 - 7 C 21/90 - NJW 1992, 2496; U.v. 21.03.1958 - VII C 6/57 - NJW 1958, 1153).

    Allerdings sind diese Richtlinien bindend für die Verwaltung und entfalten deshalb in Form der Selbstbindung Außenwirkung über den Gleichheitssatz nach Art. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und das im Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG, U.v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 - NVwZ 1998, 273/274).

    Der Antragsteller hat so (lediglich) Anspruch darauf, nach einem aufgestellten Verteilungsprogramm willkürfrei und im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes behandelt zu werden (vgl. BVerwG, U.v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 - NVwZ 1998, 273/274).

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Dafür hätte die Beklagte nicht der im Bescheid genannten Ermächtigungsgrundlage des Art. 48 Abs. 2 BayVwVfG bedurft, da der aufgehobene Bescheid unter Vorbehalt ergangen ist, sodass sie nicht an die Vorschriften der Art. 48 bzw. 49 BayVwVfG gebunden war (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2009 - 3 C 7/09 - NVwZ 2010, 643 Rn. 16).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Verwaltungsakt unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit erlassen werden, sodass die abschließende Regelung erst durch Schlussbescheid erfolgt (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 10 C 1/16 - NVwZ 2017, 1893 Rn. 14 ff.; U.v. 19.11.2009 - 3 C 7/09 - NVwZ 2010, 643 Rn. 13 ff.; U.v. 14.04.1983 - 3 C 8/82 - NJW 1983, 2043/2043).

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 22 ZB 21.2777

    Beratungspflicht einer Behörde bei sog. Massenverfahren (Corona-Soforthilfe)

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Diese erfordern eine gleichförmige und für die Verwaltung auch praktisch durchführbare Handhabung in der Umsetzung, um die Vielzahl an Verfahren trotz der im Einzelfall häufig tatsächlich und rechtlich komplexen Fallgestaltungen schnell und effizient entscheiden zu können (vgl. BayVGH, B.v. 20.07.2022 - 22 ZB 21.2777 - BeckRS 2022, 18965 Rn. 21, beck-online).

    Dies gilt zumal in Massenverfahren geringere Anforderungen an die individuelle Beratungs- und Auskunftspflicht der Behörde zu stellen sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.07.2022 - 22 ZB 21.2777 - BeckRS 2022, 18965 Rn. 21, beck-online).

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Die Exekutive ist grundsätzlich frei, Regelungen über Zuwendungsempfänger, Zuwendungsobjekte, Zuwendungsverfahren und Zuwendungsumfang zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 26.04.1979 - 3 C 111/79 - NJW 1979, 2059).

    Hierbei hat sich aus Gründen der Gewaltenteilung die durch die Gerichte durchzuführende Überprüfung nur darauf zu beschränken, ob aufgrund der angewandten Vorschriften überhaupt eine Verteilung öffentlicher Mittel zulässig ist, ob eine Verletzung des Gleichheitssatzes vorliegt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, missachtet wurde und sich daraus ein Anspruch ergibt (BVerwG, U.v. 26.04.1979 - 3 C 111/79 - NJW 1979, 2059/2060).

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Verwaltungsakt unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit erlassen werden, sodass die abschließende Regelung erst durch Schlussbescheid erfolgt (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 10 C 1/16 - NVwZ 2017, 1893 Rn. 14 ff.; U.v. 19.11.2009 - 3 C 7/09 - NVwZ 2010, 643 Rn. 13 ff.; U.v. 14.04.1983 - 3 C 8/82 - NJW 1983, 2043/2043).
  • VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 2262/20

    Kein Anspruch auf Corona-Soforthilfe ohne Angabe einer eigenen Bankverbindung

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Die von ihr als Grund angeführte Prüfung der Identität und der Antragsberechtigung des Antragstellers sowie die Verhinderung von Missbrauch stellen einen solchen sachlichen Grund dar (vgl. auch VG Schwerin, U.v. 20.10.2021 - 3 A 2262/20 - BeckRS 2021, 54795 Rn. 27).
  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Verwaltungsakt unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit erlassen werden, sodass die abschließende Regelung erst durch Schlussbescheid erfolgt (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 10 C 1/16 - NVwZ 2017, 1893 Rn. 14 ff.; U.v. 19.11.2009 - 3 C 7/09 - NVwZ 2010, 643 Rn. 13 ff.; U.v. 14.04.1983 - 3 C 8/82 - NJW 1983, 2043/2043).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Sie haben vielmehr die Richtlinien als Willenserklärung des Richtliniengebers unter Berücksichtigung dessen wirklichen Willens und der tatsächlichen Handhabung (Bewilligungspraxis) auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. 19.09.2000 - 1 C 19/99 - BVerwGE 112, 63/67; OVG Lüneburg, U.v. 21.02.2006 - 10 LB 45/03 - Rn. 31, juris).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Dies kann sich auch auf die gewählte Klageart beziehen, insbesondere die Annahme einer Verpflichtungsklage, wenn der Wortlaut des Antrags sich auf die bloße Anfechtung des ablehnenden Bescheids bezieht (vgl. zur Auslegung eines Anfechtungsantrags als Verpflichtungsklage: BVerwG, U.v. 16.03.1977 - VIII C 58.76 - BeckRS 1977, 30432224 Rn. 12; Happ in: Eyermann, 16. Aufl. 2022, VwGO § 42 Rn. 18; vgl. auch zur Auslegung eines Anfechtungsantrags als allgemeine Leistungsklage: BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30/78 - NJW 1981, 67/68 f.).
  • VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.548

    Versagungsgegenklage, teilweise Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89
    Für die gerichtliche Prüfung einer Förderung in Form einer Billigkeitsleistung gelten dieselben Grundsätze wie für Zuwendungen, die ebenfalls auf der Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinien im billigen Ermessen der Behörde und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Art. 23, 44 BayHO) erfolgen (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.11.2022 - W 8 K 22.548 - BeckRS 2022, 42039 Rn. 25, beck-online).
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

  • VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.1124

    Erhöhung bereits gewährter Corona-Überbrückungsbeihilfe III Plus

  • VGH Bayern, 02.02.2022 - 6 C 21.2701

    Erfolgloser Pkh-Antrag auf Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns nach dem

  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438

    Zuwendung nach Sportförderrichtlinie

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 10 LB 45/03

    Anspruch eines Schäfers auf eine Zuwendung für die Einführung ökologischer

  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
  • VG Bayreuth, 31.07.2023 - B 8 K 22.476

    Gleichbehandlung im Rahmen des Förderkonzeptes bei Überbrückungshilfe,

    Für die gerichtliche Prüfung einer Förderung in Form einer Billigkeitsleistung gelten dieselben Grundsätze wie für Zuwendungen, die ebenfalls auf der Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinien im billigen Ermessen der Behörde und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Art. 23, 44 BayHO) erfolgen (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.11.2022 - W 8 K 22.548 - BeckRS 2022, 42039 Rn. 25, beck-online; VG Bayreuth, U.v. 05.06.2023 - B 8 K 22.89 - juris, Rn. 79).
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